Gerhard Schröder und Gazprom - eine haarige Geschichte. Der Gazprom-Posten des Altkanzlers
führt zu geharnischten Protesten. Sein Ansehen verflüchtigt sich, wie Schnee in der Frühlings-
sonne. Gerhard Schröder beginnt, um seinen Platz in der Geschichte zu kämpfen. Anfangs hieß
es, er sei der geborene Gazprom-AR-Chef. Das Projekt quasi sein Baby. Klar, dass er als Kanzler
den Auftrag nicht formell unterschrieb. Das erledigte das Fußvolk. Er habe den Gasdeal jedoch
erst ermöglicht. Durch seine guten Kontakte zu Freund Putin. Zudem habe er das Projekt haut-
nah begleitet, müsse es daher also weiterführen. Das hörte sich einigermaßen logisch an. Jene
damals beschworene enge Begleitung gerät nun unversehens zur Falle. ,,Im Rahmen des von Alt-
bundeskanzler Schröder und Präsident Putin vereinbarten Nordeuropäischen Gaspipeline-Pro-
jekts" erfolgte am 24. Oktober 2005 die Vergabe einer Bundesbürgschaft in Höhe von 1 Mrd.
Euro. Zitat einer aktuellen Meldung des Wirtschaftsministeriums an den Haushaltsausschuss des
Bundestages. Information über eine (un-)heimliche Kreditgarantie an Gazprom durch die abge-
wählte rot/grüne Bundesregierung unter Nochkanzler und Gazpromotor Schröder. Der kann sich
urplötzlich an nichts mehr erinnern. Die Polit-Helden tauchen verschreckt ab. Die Bürger hätten
für Schröders Baby mit einer Mrd. Euro gehaftet, derweil der Altkanzler 250.000 Euro/a kassiert.
Die Meldung hätte für den Altkanzler nicht ungelegener kommen können. Zwischenzeitlich hatte
er FDP-Chef Westerwelle vor Gericht gezerrt. Der hatte gesagt ,,Und natürlich gönne ich
Gerhard Schröder jeden Rubel". Er (Westerwelle) fände es allerdings problematisch ,,dass er
(Schröder) als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen
nach Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt". Dagegen erwirkte Schröder eine
einstweilige Verfügung (e.V.) beim LG Hamburg. Über seinen Anwalt Nesselhauf. Die Wieder-
holung dieser Äußerung wurde mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro untersagt.
Unterstellt man einmal, dass nicht nur Guido Westerwelle weiß, dass der Kanzler den Auftrag
nicht selbst unterschrieben hat, so ist bereits die e. V. ein Witz. Westerwelles Aussage ist eine
politische Meinungsäußerung. Sie als ,,Tatsachenbehauptung" zu werten, an den Haaren herbei-
gezogen. Das Urteil haarsträubend, vordergründige Haarspalterei. Statt sich dieselben zu raufen,
zog Westerwelle schnurstracks vor Gericht. Richter beim LG Hamburg ist allerdings ein gewis-
ser Andreas Buske. Der sprach bereits das bekannte Urteil zur Farbe der Kanzlerhaare. Haar-
scharf daneben. Darüber amüsierte sich die ganze Nation. Buske kann in Deutschland machen
was er will. Ein deutscher Richter ist nur seinem Gewissen verpflichtet. Der Richter mit der
Hippimähne ist mittlerweile weit über die Grenzen der Hansestadt hinaus bekannt. Eine Website
www.buskeismus.de beschäftigt sich mit seinen haarigen Urteilen. Warum nur, so fragt sich der
Bürger, wandern bedrängte Sozialdemokraten mit ihren Presse-Problemen stets zu Nessel-
hauf/Buske? Der Altkanzler erwirkte dort eine e. V. gegen das ,,Schwarzbuch VW", obwohl
seine VW-PJC-Flugrechnung eindeutig gefälscht ist. Sieht man die Meldung des WiMi so ent-
spricht sie der Aussage Westerwelles. Nichts anderes hatte der FDP-Chef letztlich behauptet.
Morgen will Richter Buske ein Urteil fällen. Er wird im Vorfeld der Urteilsverkündung in der
WELT mit der Aussage zitiert, ,,Maßstab seines Urteils werde sein, ob Schröder während seiner
Amtszeit als Bundeskanzler einen formellen Auftrag zum Bau der Pipeline gegeben habe. Dies
sei offensichtlich nicht der Fall gewesen". Richter Buske will sich also an Fakten orientieren.
Das hört sich gut an, ist für Buske gleichwohl außerordentlich ungewöhnlich. Die gefälschte
PJC-Flugrechnung interessierte ihn nicht. Als Gerhard Schröder vor Jahren seiner angeblich
schwarzen Haare wegen vor Buske stand, vermied er es, sich an denselben - also an den Fakten -
zu orientieren. Wie einfach wäre es gewesen, den Rechtsstreit über des Kanzlers Haupthaar fak-
tisch zu entscheiden. Mit einer schlichten Analyse derselben. Also auf der Basis realer Fakten.
Das wäre dann sogar legale Haarspalterei gewesen. Die hätte für den Kanzler allerdings haarig
ausgehen können. Man stelle sich vor, die Analyse wäre um Haaresbreite daneben gegangen.....
Peine, den 2. April 2006 gez.: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz