Im Fall Edathy kommt der Bürger in den letzten Tagen aus dem Staunen gar nicht mehr heraus. Er
steht vor immer neuen und oft völlig unerwarteten Einblicken in den deutschen Polit-Justiz-Sumpf.
Vor dem Gesetz sind - eigentlich - alle Bürger gleich. Doch Einige sind offensichtlich gleicher…
Der Ablauf: 2010 nimmt die kanadische Polizei ein Verfahren gegen die Firma Azov Films auf, die
Filme und Foto-Sets verschickt. Darauf: unbekleidete Knaben im Alter zwischen 5 und 13 Jahren.
Die kanadischen Ermittler stoßen dabei auch auf den Namen Edathy. MdB Edathy soll zwischen
Oktober 2005 und Juni 2010 bei 9 Bestellungen 31 Filme und Foto-Sets erworben haben, sowohl
per Post als auch über Rechner des Internet-Referats des Deutschen Bundestages. 2012 informieren
die kanadischen Behörden das BKA. Im Oktober 2012 geht die Akte über die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt an die IuK-(Informations- und Kommunikationstechnik)-Spezialisten in Gießen.
Im Oktober 2013 melden die kanadischen Behörden dem BKA, Edathys Name sei bei Ermittlungen
unter dem Decknamen „Spade“ gegen einen internationalen Kinderporno-Ring aufgetaucht. BKAChef
Ziercke informiert Innenstaatssekretär Fritsche, der seinerseits Innenminister Friedrich in
Kenntnis setzt. Am Rande der Koalitionsverhandlungen, an denen Edathy beteiligt ist, informiert
Friedrich SPD-Chef Gabriel. Im selben Monat gelangt die Akte „hochvertraulich“ an die Generalstaatsanwaltschaft
Celle. Seit dem 5. November liegt sie der Staatsanwaltschaft Hannover vor. Was
nach der Information des SPD-Chefs geschah, verliert sich im Gerüchte-Nebel. Sicher ist nur, dass
Gabriel Fraktionschef Oppermann und den späteren Außenminister Steinmeier in Kenntnis setzte.
Ob er noch weitere Personen informierte oder gar Edathy selbst, weiß wahrscheinlich nur die NSA.
Friedrich gibt an, er habe mit seiner Information zu erwartende Turbulenzen innerhalb der sich gerade
bildenden großen Koalition verhindern wollen. Zu denen wäre es mit Sicherheit gekommen,
hätte MdB Edathy ein Regierungsamt übernommen. Gleichwohl war der Rücktritt nach dem Ausplaudern
vertraulicher Informationen unvermeidlich. Nun verlangt die CSU per eidesstattlicher Versicherung
Aufklärung auf Seiten der SPD-Geheimnisträger Gabriel, Oppermann und Steinmeier.
Doch was ist eine solche Erklärung an Eides statt wert? Die Einschätzung der charakterlichen Qualitäten
des SPD-Chefs schwankt innerhalb der Union erheblich. NRW-MP Rüttgers hielt ihn für
„charakterlos“ und „eine Schande für die deutsche Politik“. CSU-Grande Gauweiler sieht in ihm
einen „Ehrenmann“. Die Bundeskanzlerin hat „vollstes Vertrauen“ zu ihrem Vize und arbeitet
ganz eng mit ihm zusammen, obwohl er sie einst der Lüge zieh. Man kennt das: Pack schlägt sich…
Mit eidesstattlichen Versicherungen hat Vize-Kanzler Gabriel beste Erfahrungen gemacht. 2005
reichte er eine falsche eidesstattliche Versicherung beim Landgericht Hamburg ein. Er bekam sogar
ein Urteil in seinem Sinne, weil sich die Fälschung erst später herausstellte. Gabriel belog in diesem
Zusammenhang sogar Landtagspräsident Gansäuer und verarbeitete dessen Statement in seiner Versicherung.
Eine Strafanzeige gegen ihn verlief „im Sande“. Staatsanwalt Frank Im Sande aus
Braunschweig stellte das Verfahren ein. Eine Strafanzeige gegen Im Sande wurde letztlich vom
Braunschweiger Generalstaatsanwalt Wolf niedergeschlagen. Ist also eine eidesstattliche Versicherung
von Gabriel das Papier wert, auf dem sie steht? Das weiß am Ende auch wieder nur die NSA.
Als Umweltminister Gabriel im Jahre 2009 einen Parteigenossen persönlich darüber informiert
hatte, dass kinderpornographisches Material auf dessen Rechner gefunden worden sei, war es ebenfalls
Wolf, der Gabriel ein vorbildliches Verhalten attestierte. Gabriel war angeblich durch einen
anonymen Anruf auf den Fall aufmerksam gemacht worden. Später wurden auf dem Rechner des
Vorsitzenden der SPD-Ratsfraktion von Salzgitter tatsächlich 721 Kinderpornos gefunden. Umweltminister
Gabriel hatte damals beherzt zum Telefon gegriffen und den Genossen in seinem Wahlbezirk
persönlich angerufen. Erst nachdem ihm dessen Antworten „spanisch“ vorgekommen seien,
benachrichtigte er Generalstaatsanwalt Wolf. Der sagte über die mögliche Strafvereitelung des
Ministers wörtlich: „Es war das einzig Richtige, was er machen konnte“ (Anlage
). Ermittlungen
innerhalb der Behörde zur undichten Stelle verliefen wieder da, wo sie in Braunschweig in solchen
Fällen stets zu enden pflegen - im Sande - durch Staatsanwalt Im Sande. Solange deutsche „Staats“-
anwälte politisch weisungsgebunden sind, wird sich an diesem Polit-Justiz-Sumpf nichts ändern.
Peine, den 17. Februar 2014 gez.: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz