Kein Ermittlungsverfahren gegen Gabriel= Braunschweig (ddp). Gegen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) wird wegen seiner früheren Tätigkeit für die Beraterfirma CoNeS kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es bestehe “kein Anfangsverdacht“ gegen Gabriel, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Mittwoch. Im November 2005 war gegen Gabriel Strafanzeige wegen Verschleierung einer illegalen Scheintätigkeit für den Autokonzern Volkswagen (VW), wegen Meineids und Verstoßes gegen die Geschäftsordnung des nieder- sächsischen Landtages erstattet worden. Der Nebenjob Gabriels war vom Landtagspräsidenten bereits Anfang 2005 untersucht worden. Seinerzeit wurden keine Rechtsvorstöße festgestellt. Gabriel war in seiner Zeit als SPD-Fraktionschef an der Beraterfirma Communication, Network, Services (CoNeS) beteiligt, die von VW einen Auftrag über rund 100 000 Euro erhalten hatte.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat Gabriel in einer eidesstatt- lichen Versicherung richtige Angaben gemacht und nichts verschleiert. „Soweit der Minister in objektiver Hinsicht unzutreffende Daten zum Beginn seiner Tätigkeit als Gesellschafter der Firma CoNeS und zum Datum der Mitteilung dieser Tätigkeit an den Landtagspräsidenten mit- geteilt hat, ist dieser Fehler strafrechtlich irrelevant, da sich seine Wahrheits- und Beweispflicht in dem zivilrechtlichen Verfahren auf diese Daten gerade nicht bezog“, hieß es in einer Erklärung. Von Bedeutung sei lediglich die Tatsache gewesen, dass eine entspre- chende Tätigkeit aufgenommen und nicht wann sie aufgenommen und ange- zeigt wurde. Darüber hinaus hat sich den Angaben zufolge kein Anfangsverdacht der Untreue gegen Verantwortliche von VW ergeben. Anhaltspunkte, dass das Beratungshonorar unangemessen hoch gewesen sei, bestünden nicht. ddp/sci/stu
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