Am 7. April 1977 wird Generalbundesanwalt Siegfried Buback in seinem Dienstwagen erschossen. Mit ihm stirbt sein Fahrer Wolfgang Goebel. Justizhauptwachtmeister Georg Wurster stirbt Tage später. dpa meldet am 8. April, dass an einer Ampel das Feuer auf das Fahrzeug eröffnet wurde. Von einem mit zwei Personen besetzten Motorrad. Das Motorrad sei um das zum Stehen gekommene Auto des Generalbundesanwalts herum gefahren. Bei den Tätern handle es sich um zwei jüngere Personen - eine von beiden möglicherweise eine Frau. Diese Informationen stammen u. a. von der Bundesanwaltschaft. Um 21:30 Uhr verhängen die Karlsruher Behörden eine totale Nachrichten-sperre. Ab 24:00 Uhr übernimmt die Bundesanwaltschaft die Leitung der Ermittlungen (s. Anlage). Von Stund an wird offiziell nie wieder von einer Frau die Rede sein, obwohl mehrere Tatzeugen ausdrücklich eine zierliche Person auf dem Beifahrersitz erkannt haben. Am 3. Mai 1977 werden in Singen die RAF-Terroristen Verena Becker und Günter Sonnenberg verhaftet. Sie liefern sich zuvor ein Feuergefecht mit der Polizei Die Auflistung der von Becker und Sonnenberg mitgeführten Gegenstände in der Dokumentation der „Spuren- und Beweismittelzusammenhänge“ zum „Fall Buback“ im Bundeskriminalamt liest sich wie folgt: „Selbstl. Gewehr HK 43 Nr. 1001529 m. Patr. Kal. 223; Bst. FN74 - Tatwaffe b. Buback -, Schraubendreher v. Motorr. (sic) >Suzuki< sowie Haar-spur. von Haarbürste V. Becker ident. m. Haarsp. i. Motorradhelm“. Bild titelt daraufhin am 4. Mai: „Die Buback-Mörder“. Doch Verena Becker wird im Fall Buback nie angeklagt. Dies, obwohl selbst Horst Herold - zu Zeiten des Buback-Mordes Präsident des Bundeskriminalamtes - bis 2007 davon ausging, Verena Becker sei wegen ihrer Beteiligung am Karlsruher Attentat verurteilt worden.
Im Jahre 2007 hatte der Sohn des Ermordeten, Prof. Dr. Michael Buback, nach diversen Hinweisen begonnen, den Mordfall neu aufzurollen. Was er zutage förderte, ist ein Justizskandal ungeheuren Ausmaßes. Er schrieb darüber bisher zwei Bücher und fertigt zurzeit ein Kompendium aller ihm zugänglichen Fakten und Dokumente. Den Prozessverlauf hielt er in einer Dokumentation fest, die im Internet abrufbar ist. Die offizielle Akte des Staatsschutzes im Fall Becker wurde übrigens am 25. Januar 2008, kurz nach Beginn der Aufklärungsarbeit des Sohnes, von Innenminister Schäuble bis ins Jahr 2038 gesperrt. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass Verena Becker beim Buback-Mord auch die Bekennerschreiben versandt hatte, musste die Bundesanwaltschaft notgedrungen tätig werden.
Seit September 2010 versucht nun das OLG Stuttgart, Licht in das Dunkel des Buback-Mordes zu bringen. Kläger sind die Bundesanwaltschaft sowie Michael Buback. Doch durch die Klägerbank geht ein tiefer Riss. Hat doch die Bundesanwaltschaft bereits zu Beginn des Prozesses verlautbart, Becker habe nicht geschossen. Woher sie das weiß, bleibt völlig unerfindlich. Einzig Nebenkläger Michael Buback ist erkennbar an der Klärung der Tat interessiert. Bundesanwalt Hemberger tritt im Prozess Michael Buback mit unverschämter Rotzigkeit entgegen. Der Vorsitzende Richter Wieland lässt ihn gewähren und wird seinerseits von Hemberger am Nasenring durch den Prozess gezogen. Zeugen, die das gesehen haben, was die Ermittler am Tag des Mordes selbst verbreitet hatten, werden offen der Lüge bezichtigt. Die mögliche Tatbeteiligung einer Frau wird mit den vordergründigsten Argumenten vom Tisch gewischt. Man muss die Bundesanwälte im Gerichtssaal erlebt haben, um ermessen zu können, mit welcher Akribie ehemalige Mitarbeiter von Generalbundesanwalt Buback Fakten aktiv verdrehen und vertuschen. Sogar den zerschossenen Wagen des Ermordeten hatte man zwischenzeitlich beseitigt. Das Tatmotorrad trieb Michael Buback wieder auf. Die Spuren der Täter - soweit sie Aufschluss über den Tathergang geben konnten - wurden, so gut es eben ging, verwischt. Hemberger tritt de facto als Beckers Zweitanwalt auf. Er weiß stets sofort, warum sie es nicht war. Ihr Rechtsbeistand ist daher in einer perfekten Ausgangslage. Er kann stets nach dem Motto agieren: „Und im übrigen schließe ich mich den Ausreden des Herrn Bundesanwalts an!“ Damit die Öffent-lichkeit im Sinne der Bundesanwaltschaft unterrichtet wird, bearbeitet Hemberger in den Prozess-pausen ausgewählte Pressevertreter persönlich auf den Fluren des Gerichts. Die schreiben dann eher über die Befindlichkeiten des Herrn Hemberger als über die bedrückenden Fakten im Gerichtssaal.
Was sich dort abspielt ist in großen Teilen als Posse zu bezeichnen. Ganz nach dem Motto: Es soll später keiner sagen, wir hätten nicht alles unternommen, was der Wahrheitsfindung hätte dienen können. Im Gerichtsaal wird weitschweifig über Geschehnisse im Jemen und über Waffenverstecke der RAF in deutschen Wäldern schwadroniert. Dabei liegt der Tatort ganz in der Nähe. Den Weg ins nur 80 Km entfernte Karlsruhe nimmt das Gericht jedoch nicht. Dort könnte man - was bis dato nie geschah - das Verbrechen direkt am Tatort detailliert nachstellen. Stattdessen berichten sogenannte Gutachter über Dinge, die sie erkennbar nicht überblicken, geschweige denn verstanden haben. Wichtige Zeugen, die Nebenkläger Buback gefordert hatte, werden erst gar nicht geladen.
Dabei war Verena Becker alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Erstmals trat die damals 19-jäh-rige Schulabbrecherin im Jahre 1972 in Erscheinung. Die Bewegung 2. Juni, in der sie aktiv war, hatte im Februar ein Bombenattentat auf den britischen Jachtclub in Berlin verübt. Dabei war der Bootsbauer Erwin Beelitz getötet wurden. Auf dem Weg zu einem weiteren Bombenziel, der türki-schen Botschaft in Bonn, wurden vier ihrer Genossen in Neuenahr verhaftet. Zwei der Festgenomme-nen, einer davon Ulrich Schmücker, ließen sich vom Verfassungsschutz anheuern und zwar von dem quirligen Berliner Schlapphut Michael Grünhagen, alias Peter Rühl. Auf Grund der abgeschöpften Informationen konnte Verena Becker in Berlin verhaftet werden. Nach Stasi-Dokumenten aus den Jahren 1973 bis 1978 wurde auch sie „von westdeutschen Abwehrorganen unter Kontrolle gehalten“.
So verschwand ihr Name schon im Jahre 1973, also ein Jahr nach Ihrer Verhaftung - wie von Geister-hand - u. a. aus den Gerichtsakten über einen Postüberfall in Gatow, an dem sie beteiligt war. Grünhagen hielt, „die juristischen Angelegenheiten“ seiner V-Leute „stets in den Schranken“. Im Fall Schmücker misslang dies indes komplett. Der hatte sich bemüht, in Berlin Kontakt mit den Genossen aufzunehmen, die er verraten hatte. Seine Kooperation mit dem Verfassungsschutz verzieh man ihm jedoch nicht. In der Nacht vom 4. auf den 5. Juni 1974 fand man ihn im Grunewald mit einer Kugel im Kopf. Die Hinrichtung lief quasi unter Beobachtung des Verfassungsschutzes ab. Noch am 4. Juni hatte Schmücker sich - Hilfe suchend - an Grünhagen gewandt. Der berichtete einem Zeugen wenige Minuten nach der Tat, es sei „eine Riesenscheiße passiert“. Die Tatwaffe, eine Parabellum 08, lag danach 15 Jahre im Tresor der Verfassungsschützer. Grünhagen selbst verschwand später mehr oder weniger spurlos. Angesichts des Schicksals ihres Genossen wusste Becker von Anfang an, dass sie in einem Teufelskreis steckte. Um darin zu überleben, musste sie außerordentlich wendig sein. Weiteres Erpressungspotential waren ihre vier Schwestern. So waren Beckers Aufenthaltsorte von Anfang an geheime Kommandosache. Während man sie in Stammheim mit Gudrun Ensslin zusammensteckte, saß sie offiziell in der JVA Kassel. In Berlin wurde sie im Oktober 1974 gar mit Ulrike Meinhof in eine Zelle gesperrt. Wie eng ihre Anbindung an die Ermittler war, verdeutlicht ihre Haftverfügung: „Den Beamten des Bundeskriminalamtes - Abt. TE - ist es gestattet, die Beschuldigte jederzeit zu sprechen und zwecks Ermittlungshandlungen auszuführen“! In zwei aktuell aufgetauchten Kartei-Karten der Schweizer Bundespolizei ist zu lesen, dass sich Verena Becker im Dezember 1983 „mit dem deutschen Terroristen SONNENBERG Günter“ und griechischen Anarchisten in der Schweiz getroffen habe. Zu dieser Zeit saß sie offiziell im Gefängnis Frankfurt-Preungesheim. War sie die „RAF-Spionin“ des Verfassungsschutzes? Wenn der eine Vertraulichkeitszusage gegeben hat, ist er nach geltendem Recht ohnehin nicht in der Pflicht, kriminellen Handlungen der V-Person nach-zugehen. Die staatlichen Dienste sind nach einer solchen Zusage geradezu verpflichtet, zum Schutz der V-Person zu lügen. Das hat zuweilen dramatische Folgen, wie jüngst die NSU-Morde unter dem Schirm des Verfassungsschutzes zeigten. Denn auch Beckers RAF-Genossen waren misstrauisch. Ihnen gegenüber musste sie besonders überzeugend auftreten. War also der Buback-Mord Ausweis der RAF-Linientreue der V-Frau Becker. Musste Siegfried Buback sterben, weil Becker ihre tödliche Doppelrolle als Informantin des Verfassungsschutzes und als RAF-Terroristin einfach nur überleben wollte? Ist das Grund für die Kapriolen und Notlügen, die Bundesanwalt Hemberger vor Gericht zelebriert - das Buback-Becker-Problem? Das darf vor Gericht natürlich offiziell nie herauskommen.
Daher sollte sich Michael Buback auch keine Mühe mehr geben und sich auch nicht grämen. Kürz-lich fand er zu allem Überfluss sogar heraus, dass man dort, wo die Mörder seines Vaters auf das Auto umgestiegen waren, Spuren gesichert hatte. Es waren Abdrücke von Sportschuhen, Größe 40. Der oder die Terrorist(in) hatte an einem Bach das gemacht, was auch Terroristen nicht unterdrücken können. Die von der Bundesanwaltschaft favorisierten männlichen Täter haben sämtlich große Füße. Verwundert es da wirklich noch, dass Verena Becker, als sie in Singen festgenommen wurde, Sport-schuhe der Größe 40 trug? Auch das hatten die Profi-Staats-Fahnder bis dato einfach übersehen…..
Peine, den 26. Juni 2012 gez.: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz